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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Studienbereiche

Inhaltlich lässt sich das Studium in mehrere Bereiche aufteilen:

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen auf der Grundlage von Gleichordnung und Selbstbestimmung. Seinen Kern bildet das Bürgerliche Gesetzbuch, mit dem sich Jurastudierende besonders intensiv beschäftigen. Hinzu treten weitere Gesetze wie zum Beispiel das Handelsgesetz­buch und verschiedene Arbeitsgesetze.

Öffentliches Recht

Das Öffentlichen Recht behandelt die Rechtsbeziehung der Bürger*innen zum Staat sowie das Verhältnis staatlicher Stellen untereinander. Zu Studienbeginn geht es um das Staatsorganisations­recht, das zentrale Staatsprinzipien (z.B. Demokratie und Rechtsstaat) ebenso regelt wie die verschiedenen Aufgaben der Staatsorgane. Weitere Teilgebiete bilden die Grundrechte, das Europa­recht sowie die vielfältigen Materien des Verwaltungsrechts (z.B. Polizei- und Ordnungsrecht).

Strafrecht

Das Strafrecht erstreckt sich auf diejenigen Rechtsvorschriften, die bestimmte Verhaltensweisen verbieten und als Straftaten sanktionieren. Welche Handlungen erfasst sind, ist insbesondere im Strafgesetzbuch geregelt. Das gilt etwa für schwere Verbrechen wie den Mord genauso wie für Eigentums- und Vermögensdelikte. Nach der klassischen Zweiteilung des deutsche Rechts in Zivilrecht und Öffentliches Recht zählt das Strafrecht zu letzterem Bereich.

Grundlagenfächer

Hinter den heutigen Gesetzen verbirgt sich ein über Jahrhunderte gewachsenes System von Regeln, die Menschen helfen, friedlich und geordnet miteinander zu leben. In den Grundlagenfächern (Römisches Recht, Europäische Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) erhalten die Studierenden einen Einblick in die geschichtlichen Hintergründe und befassen mit den gesellschaftlichen Funktionen des Rechts. Zugleich lernen sie, allgemeine Strukturen juristischer Argumentationen zu erkennen und sich kritisch mit der eigenen Rechtsordnung auseinanderzusetzen.