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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Rechtswissenschaftliches Arbeiten

Befragt man Jurastudierende zu Beginn des ersten Semesters, wie sie sich rechtswissenschaftliches Arbeiten vorstellen, lassen sich zumeist zwei Lager ausmachen. Das eine Lager stellt sich vor, dass es im Jurastudium darum geht, über Recht und Gerechtigkeit zu diskutieren. Das andere Lager meint, das juristische Studium sei staubtrocken, denn man müsse schließlich alles auswendig lernen. Genau genommen trifft beides nicht zu!

Natürlich ist ein großer Bestandteil des Studiums neben dem Besuch der Vorlesungen und Anwendungskurse das Selbststudium zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen. Allerdings ist Jura auch und gerade dann, wenn sich die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsgebieten erschließen, eine spannende Materie. Hat man das juristische Handwerkszeug erst einmal anzuwenden erlernt, so wird man bald feststellen, dass sich neue juristische Thematiken leichter und schneller erschließen.

Rechtswissenschaftliches Arbeiten besteht dabei insbesondere aus zwei Tätigkeiten:

Ein Gang durch die Fachbereichsbibliothek mit ihren über 800.000 Büchern zeigt, dass Jurist*innen zum Verstehen und Lösen von Rechtsproblemen gerne auf Lehrbücher, Zeitschriften und Kommentare zurückgreifen. Hinzu treten juristische Online-Datenbänke mit Literatur und Gerichtsentscheidungen, auf die Studierende per VPN auch bequem zu Hause zugreifen können.


Das Jurastudium besteht zunächst aus dem Erwerb von Wissen. Dazu besuchen die Studierenden Lehrveranstaltungen oder greifen auf Ausbildungsliteratur zurück. Dieses Wissen reicht aber allein nicht aus, um juristische Prüfungen zu bestehen. So gibt es im Jurastudium gewöhnlich keine Klausuren mit reinen Wissensfragen und insbesondere keine Multiple-Choice-Klausuren. Auch Aufsätze sind hier selten in Prüfungen vertreten. Stattdessen müssen Jurastudierende einen Fall bearbeiten, aus dem sie die Rechtsprobleme selbst herausschälen müssen. Sie müssen also ihr zuvor erworbenes Wissen auf ein Geschehen aus dem alltäglichen Leben anwenden. Dafür müssen sie erfassen können, welche Rechtskenntnisse an welcher Stelle von Bedeutung sind.

Für die Lösung solcher Fälle erlernen Jurastudierende gleich im ersten Semester den sogenannten Gutachtenstil. Dieser gibt der Fallbearbeitung eine feste Struktur: Zunächst formulieren die Studierenden eine Hypothese, deren Voraussetzungen sie anschließend prüfen, um schließlich das Ergebnis festhalten zu können.