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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Vertragstypen (Zivilrecht)

Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz BGB) enthält Beschreibungen verschiedener Vertragstypen und weitere Normen, die grundsätzliche Regelungen für den jeweiligen Vertragstyp enthalten.

Fall A: Ausleihe eines Fahrrads

Alex geht zu Bea, die einen Fahrradladen betreibt. Alex möchte für eine Woche ein Fahrrad ausleihen. Bea stimmt dem zu, verlangt aber für die Woche ein Entgelt in Höhe von 50 €, das Alex auch bezahlt.

Fall B: Kauf eines Fahrrads

Alex findet, dass 50 € zu viel Geld sind, um ein Fahrrad nur eine Woche zu fahren. Er zahlt deshalb an Bea 300 € und darf das Fahrrad nun dauerhaft behalten.

Fall C: Reparatur eines Fahrrads

Alex ist sehr zufrieden mit seinem neuen Fahrrad. Als er des Nachts an einer Diskothek vorbeiradelt, übersieht er Scherben auf der Straße. Durch diese wird ein Reifen beschädigt. Diesen Schaden lässt Alex von Bea reparieren, die hierfür eine Bezahlung in Höhe von 30 € verlangt.

Fall D: Arbeit in einem Fahrradladen

Alex merkt, dass sein Geld langsam zur Neige geht. Warum auch diese Fahrradreparaturen immer so teuer sein müssen. Deshalb beschließt er, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Um in Zukunft sein Fahrrad selbst reparieren zu können und seine Finanzen aufzubessern, fragt er die Bea, ob er nicht als Aushilfe in ihrem Laden anfangen darf. Bea, die sich vor Aufträgen kaum retten kann, ist erfreut und bietet Alex 400 € im Monat für zwei Tage Arbeit in der Woche.

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Aufgabe ist es, zu entscheiden, zu welchem Vertragstyp die oben angezeigten Sachverhalte zuzuordnen sind.
Kaufvertrag
 

Bei einem Kaufvertrag i. S. d. § 433 BGB handelt es sich um einen Vertrag, durch den sich die eine Partei verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu übergeben und zu übereignen, die andere Partei, im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Mietvertrag
 

Ein Mietvertrag kann nicht nur über Wohnraum geschlossen werden, sondern ebenso auch über bewegliche Sachen, wie hier über ein Fahrrad.

Werkvertrag
 

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich die eine Partei, ein Werk zu erbringen. Das kann z. B. die Reparatur eines Gegenstands sein, aber auch, die Herstellung einer unbeweglichen Sache, oder aber die Herstellung eines unkörperlichen Werkes wie beispielsweise eines Musikstücks.

Dienstvertrag
 

Bei einem Dienstvertrag verpflichtet sich die eine Partei, einen Dienst zu erbringen, die andere Partei, dafür ein Entgelt zu entrichten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen besonderen Dienstvertrag, nämlich den Arbeitsvertrag. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass der eine Vertragspartner dem anderen Vertragspartner, was die Art und Weise der Diensterbringung angeht, weisungsgebunden ist.

1.
Ausleihe eines Fahrrads (Fall A)
2.
Reparatur eines Fahrrads (Fall C)
3.
Kauf eines Fahrrads (Fall B)
4.
Arbeit in einem Fahrradladen (Fall D)

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