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Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

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Aufbau des Studiums

Gegenstand des Studiums sind Pflichtfächer und wählbare Schwerpunktbereiche. Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts, die einschließlich der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) im Zentrum des Einführungsbereichs stehen. Die studienbegleitende Zwischenprüfung soll den Einführungsbereich nach dem zweiten Semester abschließen.

Die in diesen beiden ersten Semestern erworbenen Kenntnisse  werden unter Hinzunahme der jeweiligen Verfahrensrechte (Zivil- und Strafverfahrensrecht, Verwaltungs- und Verfassungsprozessrecht) und den Grundlagen des Europarechts im Rahmen des sich anschließenden Aufbaubereichs im dritten, vierten und fünften Semester mittels Hausarbeiten und Klausuren unter Anwendung der erlernten juristischen Methodik geprüft. Abgerundet wird der Aufbaubereich mit der wissenschaftlich vertieften Beschäftigung mit einer Rechtsthematik innerhalb eines Seminars.

Parallel dazu startet im fünften Semester der Schwerpunktbereich in dem über zwei Semester vertiefte Kenntnisse in einem jeweils gewählten Schwerpunkt erworben werden, wobei es sinnvoll aber nicht zwingend ist das erwähnte Seminar thematisch auf den gewählten Schwerpunktbereich auszurichten. Anschließend findet im siebten und achten Semester im Universitätsrepetitorium zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung eine Wiederholung und Vertiefung im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht statt.

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