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Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (B.A.)

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Pressemitteilung

Diese Aufgabe stammt aus dem Studienmodul "Medienpraxis".

Die Pressemitteilung stellt ein zentrales Instrument der PR-Praxis dar. Eine Pressemitteilung soll kurz, knapp, präzise sein und JournalistInnen sowie relevante Zielgruppen über ein aktuelles organisationales Ereignis informieren. Für eine Pressemitteilung gelten bestimmte Regeln, die auch für den Nachrichtenjournalismus gelten. An dieser Stelle sind die sechs W-Fragen zu nennen, die am Anfang einer Pressemitteilung beantwortet werden sollten.

  • Was? Beschreibung des Ereignisses
  • Wann? Angaben zum Zeitpunkt des Ereignisses
  • Wo? Ort des Ereignisses
  • Wer? Welcher Akteur hat das Ereignis bekannt gegeben bzw. ist involviert?

Zwei weitere Fragen sind für eine Pressemitteilung relevant:

  • Wie? Auf welche Weise wurde über das Ereignis informiert?
  • Warum? Wieso ist die Bekanntgabe des Ereignisses relevant und für wen?

Die Pressemitteilung sollte nicht für das Unternehmen werben. Es sollten werbliche Formulierungen wie z. B. „wir sind erfolgreich“ etc. vermieden werden. Des Weiteren sollte der Aufbau der Pressemitteilung die Informationen für ein zu beschreibendes Ereignis zuspitzen. Konkret bedeutet dies, dass die wichtigsten Informationen an den Anfang und die Hintergrundinformationen zur Organisation an das Ende gestellt werden. Es verstößt gegen die ethischen und rechtlichen Regeln der PR-Praxis, die Veröffentlichung der Pressemitteilung z. B. durch die gleichzeitige Schaltung einer PR-Anzeige beeinflussen zu wollen.

Am Ende einer jeden Pressemitteilung erfolgt der Hinweis auf mögliche Ansprechpartner in der Organisation als auch die Kontaktadresse etc.

Aufgabe: Welche der folgenden Aussagen treffen auf die hier abgebildete Pressemitteilung zu?
trifft zu
trifft nicht zu
Die Pressemitteilung beantwortet die sechs W-Fragen.
In der Pressemitteilung fehlt z.B. eine Antwort auf die Frage, warum die Bekanntgabe der Information überhaupt relevant ist.
Die Pressemitteilung beinhaltet viele werbliche Aussagen zum Unternehmen.
Werbliche Aussagen und Floskeln wie z.B. "überzeugt seit mehr als zwei Dekaden Kunden" sind im Text enthalten.
Die Pressemitteilung ist sachlich und liefert den Journalisten aktuelle Informationen zum Unternehmen.
Die Presseinformation liefert aktuelle Informationen zu den Produkten des Unternehmens, jedoch nicht zu dem Unternehmen an sich.
Der Zusatz "mit der Bitte um Veröffentlichung" verstößt gegen rechtliche Anforderungen der PR-Praxis.
Der Hinweis mit der Bitte um Veröffentlichung verstößt gegen folgende rechtliche Anforderung der PR-Praxis: PR-PraktikerInnen dürfen keine bevorzugte Behandlung ihres Unternehmens im redaktionellen Teil erbeten oder anbieten (vgl. § 7 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag).

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