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Frankreichstudien (B.A.)

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Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland (Rechtswissenschaft)

Der Staat als solcher kann nicht handeln, denn dies können nur Menschen. Aus diesem Grunde nehmen die notwendigen Handlungen, wie beispielsweise die Beschlussfassung von Gesetzen, die Wahrnehmung von Regierungsgeschäften und die Rechtsprechung, Menschen für den Staat wahr. Für die Wahrnehmung der verschiedenen staatlichen Aufgaben sind die jeweils zuständigen Organe verantwortlich. Organe sind die jeweiligen Institutionen, wohingegen die der Institution angehörenden Personen als Organwalter bezeichnet werden. Das Handeln der Organwalter wird über das jeweilige Organ dem Staat zugerechnet (Maurer, Staatsrecht I, 6. Auflage 2010, § 12, Rn. 22.).
Wählen Sie unter den unten genannten Begriffen die fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland aus!

Folgende fünf Institutionen zu den Verfassungsorganen:

  • Bundesverfassungsgericht
  • Bundesrat
  • Bundespräsident
  • Bundesregierung
  • Bundestag

Wissen Sie denn auch, welche Aufgaben die jeweiligen Verfassungsorgane haben?

Bundestag
 

Der Bundestag verabschiedet in einem speziellen Gesetzgebungsverfahren die Bundesgesetze. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Grundgesetz geregelt und wird in der Geschäftsordnung des Bundestags genauer beschrieben.

Bundesrat
 

Wenn der Bundestag ein Gesetz verabschieden möchte, muss immer auch der Bundesrat beteiligt werden. Je nachdem, welchen Inhalt das Gesetz hat, muss für ein verfassungsmäßiges Gesetzgebungsverfahren der Bundesrat zustimmen, oder er darf keinen Einspruch erheben.

Bundesregierung
 

Aufgabe der Bundesregierung als oberstes Organ der Exekutive ist es, den Staat zu lenken und zu leiten. Die Richtlinien der Politik bestimmt der Bundeskanzler, bzw. die Bundeskanzlerin, was sich aus Art. 65 GG ergibt.

Bundespräsident
 

Nachdem die Weimarer Reichsverfassung den Reichspräsidenten mit einer Vielzahl von Rechten ausgestattet hatte und dies letztlich zur nationalsozialistischen Diktatur beitrug, ist der Bundespräsident durch das Grundgesetz mit eher repräsentativen Aufgaben ausgestattet. Hierzu zählen die Ausfertigung der durch den Bundestag verabschiedeten Gesetze, die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und die Ernennung, nicht jedoch die Auswahl von höherrangigen Bundesbeamten.

Bundesverfassungsgericht
 

Das Bundesverfassungsgericht ist der „Hüter des Grundgesetzes“. Ihm obliegt es, zu gewährleisten, dass die Staatsorgane nicht über ihre jeweiligen Kompetenzen hinaus gehen, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien zu befinden und nicht zuletzt, zu kontrollieren, dass der Einzelne nicht durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt wird.

Ordnen Sie die unten genannten Aufgaben den entsprechenden Verfassungsorganen zu!
1.
Gesetzgebung
2.
Ausfertigung der Gesetze, völkerrechtliche Vertretung und Repräsentation
3.
Schutz der Verfassung
4.
Staatsleitung
5.
Mitwirkung bei der Gesetzgebung und Verwaltung

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