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Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland (Rechtswissenschaft)
Folgende fünf Institutionen zu den Verfassungsorganen:
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesrat
- Bundespräsident
- Bundesregierung
- Bundestag
Wissen Sie denn auch, welche Aufgaben die jeweiligen Verfassungsorgane haben?
Der Bundestag verabschiedet in einem speziellen Gesetzgebungsverfahren die Bundesgesetze. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Grundgesetz geregelt und wird in der Geschäftsordnung des Bundestags genauer beschrieben.
Wenn der Bundestag ein Gesetz verabschieden möchte, muss immer auch der Bundesrat beteiligt werden. Je nachdem, welchen Inhalt das Gesetz hat, muss für ein verfassungsmäßiges Gesetzgebungsverfahren der Bundesrat zustimmen, oder er darf keinen Einspruch erheben.
Aufgabe der Bundesregierung als oberstes Organ der Exekutive ist es, den Staat zu lenken und zu leiten. Die Richtlinien der Politik bestimmt der Bundeskanzler, bzw. die Bundeskanzlerin, was sich aus Art. 65 GG ergibt.
Nachdem die Weimarer Reichsverfassung den Reichspräsidenten mit einer Vielzahl von Rechten ausgestattet hatte und dies letztlich zur nationalsozialistischen Diktatur beitrug, ist der Bundespräsident durch das Grundgesetz mit eher repräsentativen Aufgaben ausgestattet. Hierzu zählen die Ausfertigung der durch den Bundestag verabschiedeten Gesetze, die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und die Ernennung, nicht jedoch die Auswahl von höherrangigen Bundesbeamten.
Das Bundesverfassungsgericht ist der „Hüter des Grundgesetzes“. Ihm obliegt es, zu gewährleisten, dass die Staatsorgane nicht über ihre jeweiligen Kompetenzen hinaus gehen, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien zu befinden und nicht zuletzt, zu kontrollieren, dass der Einzelne nicht durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt wird.
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