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Wirtschaft und Recht
Informationen zur chinesischen Geschichte, Kultur, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Recht erschließen sich aus vielerlei Materialien. Primärquellen wie auch Sekundärquellen sollten zu Rate gezogen werden, um sich einen umfassenden Überblick über eine Situation zu verschaffen. Grundlegend sind dafür wissenschaftliche Veröffentlichungen wie Monographien und Journals, aber auch Zeitungen, Briefe, literarische Werke, Postkarten, Bilder (Fotografien, Karikaturen), Kunstwerke, Tabellen und Statistiken, amtliche Dokumente (Verträge, Urkunden, Gesetzestexte, Akten) sowie die neuen Medien (Radio, Fernsehen). Archive bieten ein umfangreiches Arsenal an Materialien und stellen daher eine wichtige Basis für wissenschaftliches Arbeiten dar.
Quellenanalyse Teil 1
Ursprünglich stand es europäischen Händlern und Kaufleuten frei, zwischen den chinesischen Handelshäfen zu wählen. 1757 untersagte die Qing-Regierung den Zollbehörden von Fujian, Zhejiang und Jiangsu die Abfertigung von ausländischen Handelsgütern, so dass der gesamte ausländische Handel alleinig über den Hafen von Guangzhou lief. Bis zum ersten Opium-Krieg blieb dieses Ein-Hafen-System bestehen. Im Folgenden finden Sie einen Ausschnitt eines Artikels, der Gründe für diese Politik darlegt. Die Diagramme in der rechten Spalte geben einen zusätzlichen Anhalt für die Beantwortung der Fragen.
"In effect, the Canton System comprised all attributes of the system of port of trade as conceptualized idealtypically. The system successfully prevented the English from getting close to China’s heartland where tea and silk were produced. It guaranteed the segregation between European and Chinese merchants, and separated the realm of foreign trade from the realm of production and domestic market in China. Nonetheless, the role of the Qing state in the formation of the Canton System was much more active than what the port-of-trade theory allows. The process was more complex than merely the Qing’s reaction to the English attempt to penetrate the Chinese economy. The Qing’s initiative to secure trade revenue in a hard time, and the competition between Guangzhou and Ningbo for foreign trade were more significant in bringing forth the “one-port policy” as a conjunctural outcome. In short, the Qing Empire was far from a passive participant in the eighteenth-century global economy. On the contrary, it was an actor actively molding the form of economic exchange between it and the European states."
Quelle: Ho-fung Hung, Imperial China and Capitalist Europe in the Eighteenth-Century Global Economy, Review (Fernand Braudel Center), Vol. 24, No. 4 (2001), S.490-491.
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Der oben aufgeführte Text „Imperial China and Capitalist Europe in the Eighteenth-Century Global Economy“ von Hung Ho-fung ist im Gegensatz zu Primärquellen der Sekundärliteratur zuzuordnen.
Eine mögliche Einteilung von Quellen ist die Einteilung in Primär- und Sekundärliteratur. Primärquellen sind in der Regel Quellenmaterialien aus erster Hand, d.h. von an dem Geschehen beteiligten Personen erstellte Texte, Informationen, Bilder. Sekundärquellen sind Werke, Berichte, Artikel, die Primärquellen zur Analyse bestimmter Sachverhalte anführen.
Das Edikt der Qing-Regierung, den ausländischen Handel auf den Hafen in Guangdong zu beschränken, zielte einzig darauf ab, den Handel von Kaufleuten aus England und anderer europäischer Staaten in China einzudämmen.
Die Qing-Regierung verfolgte mit dieser Maßnahme gleichzeitig mehrere Ziele. Zum einen verhinderte sie damit das Vorrücken westlicher Händler in das Innere des Landes, wo zum damaligen Zeitpunkt chinesische Waren zu günstigeren Preisen angeboten wurden, als in der Küstenregion. Durch den Verkauf von höherpreisigeren Waren allein in Guangdong sicherte sich die Regierung anderseits zugleich auch ein höheres Silbereinkommen, die einzige Währung, die die Regierung als Bezahlung akzeptierte.
Der Rückgang ausländischer Handelsschiffe in China und dem damit verbundenen nachlassenden Einkommen der chinesischen Zollbehörden bahnte sich 1754 an und fand 1756 seinen Tiefpunkt. Das Edikt der Regierung bewirkte einen raschen Aufschwung des jährlichen Einkommens der Zollbehörden und übertraf im Jahre 1760 bereits den Stand von 1753.
Nach dem Erlass des Edikts verzeichneten die chinesischen Zollbehörden einen Anstieg ihrer Einnahmen, allerdings blieben sie bis 1760 weit unter dem Niveau von 1753.
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Quellenanalyse Teil 2
Weiter unten findet sich ein Ausschnitt eines Briefes des Kaisers Qianlongs an König George III von England, aus dem einige bedeutende Aussagen auf Richtigkeit zu beurteilen sind.
Kaiser Qianlongs Brief an König George III von England (Übersetzung):
„In the summer of 1793, after a nine-month sea voyage from England, the British expedition led by Lord Macartney dropped anchor to begin the overland journey to the Imperial court at Peking. King George III's ambassador had been instructed to deliver a personal letter from the king to the emperor requesting permission to post a representative to the imperial court and allow the expansion of trade with China which, for all foreign countries, could only be conducted under strict regulation at the southern port of Canton. […] Your Ambassador requests facilities for ships of your nation to call at Ningpo, Chusan, Tientsin, and other places for purposes of trade. Until now trade with European nations has always been conducted at Macao, where the foreign hongs are established to store and sell foreign merchandise. Your nation has obediently complied with this regulation for years past without raising any objection. In none of the other ports named have hongs been established, so that even if your vessels were to proceed thither, they would have no means of disposing of their cargoes. Furthermore, no interpreters are available, so you would have no means of explaining your wants, and nothing but general inconvenience would result. For the future, as in the past, I decree that your request is refused and that the trade shall be limited to Macao. […]”
F. Schurmann et al., (eds.), Imperial China: The Eighteenth and Nineteenth Centuries, Penguin Books, Limited, 1968, S. 105-13.
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Bis zum Jahr 1793 gab es ausschließlich einen Hafen in China, der für ausländische Händler zugelassen war.
Für ausländische Händler war bis 1793 und auch danach nur Macao, ein im Süden Guangdongs gelegener Hafen, als Handelshafen zugelassen.
Allein der Hafen von Macao, im Süden der Region Guangdong gelegen, verfügte zum damaligen Zeitpunkt über ausländische Warenhäuser (hong), wo ausländische Händler ihre Waren verkaufen konnten.
Allein der Hafen von Macao, im Süden der Region Guangdong gelegen, verfügte zum damaligen Zeitpunkt über ausländische Warenhäuser (hong), wo ausländische Händler ihre Waren verkaufen konnten. In den Häfen von Ningpo, Chusan und Tientsin gab es dagegen noch keine derartige Gebäude.
Kaiser Qianlong kündet in seinem Brief an König George III die Öffnung mehrerer Handelshäfen an, darunter Ningpo, Chusan und Tientsin.
Kaiser Qianlong verweigert König George III und den ausländischen Händlern in seinem Brief das Recht, den Handel auch auf weitere Häfen auszudehnen, unter Berufung auf fehlende Infrastruktur und Übersetzer.
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