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Stiftung für Hochschulzulassung
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund.
Details zum Verfahren, den Terminen sowie Hinweise zur Bewerbung sowie den Online-Bewerbungsantrag finden Sie unter https://hochschulstart.de/
Das Studium der Veterinärmedizin beginnt nur zum Wintersemester. Da für das Tiermedizin-Studium die Nachfrage höher ist als das Angebot an Studienplätzen, gibt es eine Auswahlgrenze, den sog. Numerus clausus (NC). Die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren können Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung und der Freien Universität Berlin einsehen.
Nach Abzug der Vorabquoten für nicht gleichgestellte Bewerbende, Härtefälle, Zweitstudienbewerbende, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr und Bewerbende mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung werden die Studienplätze zu 30% an die Abiturbesten, zu 10% nach schulnotenunabhängigen Kriterien (die sog. Eignungsquote) und zu 60% über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Wartezeitquote wird sukzessive durch die Eignungsquote ersetzt und entfällt ab dem Wintersemester 2022/23 endgültig.
Die Eignungsquote bildet sich aus dem Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und der Art einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf, welche über die fachspezifische Eignung Auskunft gibt. Eine Übersicht der studienrelevanten Berufsausbildungen finden Sie in Anlage 3 der Zugangssatzung für den Studiengang Veterinärmedizin des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin.
In dieser Quote können maximal 100 Punkte erreicht werden.