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Studien- und Berufswege erkennen
Wenn Sie ein konkretes Berufsziel vor Augen haben, kommen unter Umständen nur bestimmte Studienfächer in Frage. Wenn Sie Richter*in werden wollen, müssen Sie Jura studieren. Wenn Sie Apotheker*in werden wollen, geht das nicht ohne ein Studium der Pharmazie. Und Ärzt*in können Sie nur werden, wenn Sie Medizin studiert haben. Vielen anderen Studiengängen jedoch, insbesondere solchen mit einer Fächerkombination, sind nicht eindeutig Berufe zugeordnet. Umgekehrt gilt: Manche Berufe, zum Beispiel Journalist*in, kann man mit dem Abschluss vieler verschiedener Studiengänge ergreifen.
Weitere Informationen
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Ihrem Portal unter „Berufsleben“ mehrere Berufe vor: