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Praktische Informatik (3. Semester)

Der Studienbereich Praktische Informatik behandelt ein Teilgebiet der Informatik, das als wichtiger Bestandteil der modernen Gesellschaft in vielen Bereichen die Verantwortung hat, riskante Systeme zuverlässig umzusetzen. Beispiele reichen von medizinischen Anwendungen über Transport (Flugzeug, Bahn, Automobil) bis hin zum Finanzmarkt. Schlechte Planung und fehlerhafte Umsetzung kann katastrophale wirtschaftliche und menschliche Folgen haben.

Für den Bau von risikoarmen Systemen gibt es grundlegende Vorgehensweisen, welche das Auftreten von Unfällen im Betrieb minimieren oder gar verhindern sollen. Dazu ist eine eingehende und ständige Überprüfung der vorangehenden Schritte notwendig.

Wie sollte man bei dem Bau von risikoarmen Systemen vorgehen? Bringen Sie die Arbeitsschritte in die richtige Reihenfolge.

Bau

Der Entwurf wird umgesetzt. Das ist der 5. Schritt.

Abnahmesicherheitsprüfung

Da der Bau stets Entwurfsänderungen mit sich bringt, muss als letzter Schritt sicher gestellt werden, dass die zuvor identifizierten Gefahren nach dem Bau nach wie vor kein Problem darstellen. Andernfalls müssen Bau und möglicherweise auch Entwurf revisioniert werden. Dies ist also der 6. Schritt.

Risikoanalyse (der bestimmten Gefahren)

Im zweiten Schritt wird zu jeder identifizierten Gefahr eingeschätzt, wie hoch das Risiko ist. Daraufhin kann entschieden werden, ob die Gefahr zu umgehen ist oder ob sich Gegenmaßnahmen lohnen.

Trotz der ausgiebigen Analyse ist dieser Vorgang nicht ganz unproblematisch:

1. Risiken werden unterschätzt: Während des Systembetriebs treten Schäden auf, die man hätte vermeiden können.

2. Risiken werden überschätzt: Beim Systembau entstehen Kosten, die vermieden werden könnten.

3. Risiken werden nicht richtig eingeschätzt: Gerade weil nun Unfälle vermieden werden, kann der Wert der Risikoanalyse nicht bewiesen werden. Das kann die nächste Risikoanalyse beeinträchtigen.

Gefahrenbestimmung und -analyse

Als erstes muss bestimmt werden, welche Gefahren es überhaupt gibt. Werden Gefahren übersehen oder nicht erkannt, können sie auch im späteren Entwicklungsprozess nicht mehr berücksichtigt werden.

Entwurf (konzeptionelle Festlegung)

Die Gegenmaßnahmen werden erfunden und konzeptionell umgesetzt, dabei muss die Vorrangfolge entsprechend des jeweiligen Gefahrenpotentials beachtet werden. Der 3. Schritt ist also der Entwurf. 

Entwurfsicherheitsprüfung

Der Entwurf wird eingehend geprüft, dabei werden ähnliche Aspekte wie bei der Gefahrenbestimmung beachtet, jedoch viel konkreter im Bezug auf den vorliegenden Entwurf und dessen mögliche Schwächen. Diese Entwurfsicherheitsprüfung ist der 4. Schritt.

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